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Das Lotto-Prinzip

Als staatlicher Lotterieveranstalter hat WestLotto die Aufgabe, das Gemeinwohl in NRW zu fördern. Das Lotto-Prinzip beschreibt, wie die Unterstützung funktioniert: Rund 40 Prozent der Spieleinsätze fließen in den Landeshaushalt. Ein Großteil wird von dort an gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrt, Sport, Kultur, Umwelt- und Denkmalschutz weitergegeben. Auf diesem Weg sind seit der Unternehmensgründung im Jahr 1955 mehr als 31 Milliarden Euro für gemeinnützige Zwecke verwendet worden. Täglich kommen fast 2 Millionen Euro dazu. WestLotto leistet damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und die Lebensqualität in NRW.

WAS WIRD GEFÖRDERT

Welchen Wert hat das Ehrenamt? Besuchen Sie den interaktiven Ehrenamtatlas unter www.ehrenamtatlas.de.

Das WestLotto Projekt „Das sprechende Denkmal“. Denkmale erzählen ihre Geschichte, sie vermitteln Haltung und Werte – Hören Sie mal rein.

Die 500 x 500 Künstlerförderung: Alles zu der Aktion und der neuen Künstlerplattform NRW-Künstlervielfalt lesen Sie hier.

DAS LOTTO-PRINZIP

Wer in NRW Fördergelder in welcher Höhe erhält

DAS LOTTO-PRINZIP – PROJEKTE

Drei besondere Projekte, die mit dem Lotto-Prinzip in NRW ermöglicht wurden.

DAS LOTTO-PRINZIP

In einem Podcast erzählen Denkmale von ihren Erlebnissen.

DAS LOTTO-PRINZIP

Mit einem Test können Interessierte das für sie passende Ehrenamt finden.

DAS LOTTO PRINZIP

Mit dem NRW-Sportstiftungs-Stipendium werden jedes Jahr Sportlerinnen und Sportler unterstützt.

AKTUELLES

FAQ

WestLotto hat als Landeslotteriegesellschaft u. a. den Auftrag, Mittel für das Gemeinwohl in NRW zu erwirtschaften. Dieser gemeinwohlorientierte Auftrag ist das Lotto-Prinzip. Diesem Prinzip zufolge fließen 40 Prozent der Spieleinsätze bei Lotterien und Sportwetten in den Landeshaushalt. Ein Großteil der Gelder wird von dort an verschiedene gemeinwohlorientierte Institutionen des Landes weitergereicht.

Bei den meisten staatlichen Anbietern – in NRW ist das WestLotto – fließen rund 40 Prozent der Spieleinsätze in den Landeshauhalt. Von dort werden die Gelder weiterverteilt. Ähnlich ist es bei den sogenannten Soziallotterien, die ebenfalls einen Teil ihrer Einnahmen für soziale Zwecke einsetzen. Reine und Anbieter von Wetten auf Lotterien müssen weder Konzessionsabgaben noch Steuern in Deutschland zahlen und tragen daher nicht zum Gemeinwohl bei.

Die Lotteriegelder fließen über das Land an gemeinwohlorientierte Institutionen. Über die Aufteilung entscheidet das Land, darauf hat WestLotto keinen Einfluss. Die Empfänger entscheiden selbst, wo die Gelder benötigt werden. Details über die Förderung und die Empfänger finden Sie hier.

Eine Ausnahme bildet die GlücksSpirale. Dort werden die Einnahmen in gleichen Teilen direkt an die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und den Deutschen Olympischen Sportbund weitergereicht. Von diesen Geldern werden zum Beispiel Sanitätszentren gebaut, Kirchen und Denkmäler restauriert oder Sportler gefördert. Ein weiterer Teil fließt in regionale gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Suchtbekämpfung, Kultur, Kirche und Sport. Welche Projekte von der GlücksSpirale konkret gefördert werden, können Sie auf der Website der GlücksSpirale einsehen.

Das ist leider über WestLotto nicht möglich. Durch das Lotto-Prinzip fließen bereits über 40 Prozent der Spieleinsätze an das Gemeinwohl. Hinzu kommen 50 Prozent, die als Gewinne ausgeschüttet und 10 Prozent, die für Vertrieb und Betriebskosten verwendet werden. Darüber hinaus können wir nur in Ausnahmefällen Fördermittel  einsetzen. Das sind zum großen Teil Projekte mit regionalem Bezug zu unserem Standort Münster. Es ist aber möglich, sich mit einer Anfrage direkt an die entsprechende Dachorganisation zu wenden: Wenn es sich beispielsweise um eine mögliche Sportförderung handelt, ist der Landessportbund NRW Ansprechpartner.

Die 40 Prozent der Lotterieeinsätze, die an das Land NRW fließen, bestehen aus Lotteriesteuer (rund 16 %) und Konzessionsabgaben (rund 24 %), die nach einem bestimmten Schlüssel an gemeinnützige Organisationen aus Sport, Wohlfahrt, Kunst und Kultur sowie Denkmal- und Naturschutz weitergegeben werden. Auf die Verteilung selbst hat WestLotto keinen Einfluss. Diese wird im Landeshaushalt festgeschrieben.

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Unternehmenssprecher Axel Weber

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Telefon: 0251 7006-1341
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